Bundespolizei
Psychotherapie ist eine Leistung der Heilfürsorge für Angehörige der Bundespolizei. Die Heilfürsorge übernimmt die Kosten der Sitzungen in voller Höhe.
Bundespolizisten sind ab sofort nicht mehr darauf angewiesen, einen freien Behandlungsplatz in einer psychotherapeutischen Praxis mit Kassenzulassung zu finden. Sie können sich jetzt für die Behandlung unmittelbar an eine Privatpraxis wenden. Dazu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen.
Sie können sich bei uns melden und sofort einen Ersttermin vereinbaren.