Selbstzahler
Als Selbstzahler kann die Therapie ohne Formalitäten beginnen.
Sie können sofort einen Termin vereinbaren und mit der Psychotherapie beginnen. Es ist keine Verordnung oder Überweisung durch einen Arzt nötig.
Die Kosten für die Therapie können als außergewöhnliche Aufwendung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Die Sitzungen werden mit mit der Sitzungsziffer 870 (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) mit dem 3,1-fachen Steigerungssatz berechnet 135,53€.
